Über mich

Jürgen Paradowski, Rechtsanwalt in Husum
Jürgen Paradowski
Darf ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist Jürgen Paradowski. In Mönchengladbach am Niederrhein geboren, im Ruhrgebiet aufgewachsen und dort bis zum Abitur gelebt, hat es mich danach an die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) Münster (jetzt nur noch: Westfälische Universität Münster) verschlagen, an der ich mich zum Volljuristen habe ausbilden lassen.
Danach ist für über 30 Jahre das Münsterland meine private und berufliche Heimat gewesen.
In diesem Zeitraum habe ich in meiner Kanzlei in Greven in vielfältiger Weise einer großen Anzahl gewerblicher wie privater Mandatschaft rechtlich zur Seite gestanden, ohne die Menschen und ihre Schicksale sowie persönlichen Befindlichkeiten hinter der jeweiligen Rechtsproblematik zu vernachlässigen.
Nun hat es mich allerdings wegen der drei großen L (Liebe, Land und Leute) nach Nordfriesland gezogen. In Husum werde ich jetzt meine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt fortsetzen, weiterhin in dem Bestreben und mit dem Ziel, meiner Mandantschaft bei der Bearbeitung und Bewältigung ihrer Rechtsprobleme juristisch wie zwischenmenschlich eine verlässliche Stütze zu sein.

In einer immer hektischer werdenden Zeit nehme ich mir genau diese, um genau hinzuhören, zu hinterfragen, zu analysieren und mit meiner Mandantschaft die richtigen Strategien zu entwickeln, um dem Recht nach Möglichkeit zum Erfolg zu verhelfen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Sollten Sie das Sie betreffende rechtliche Problem nicht einer der vorstehenden Rubriken zuordnen können, ist dies kein Grund zur Verzweiflung. Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch auf anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Dienst- und Werkvertrags- sowie dem Kaufrecht, um nur einige zu nennen.

Scheuen Sie Sich nicht, nachzufragen, ob ich für Ihr Problem der richtige Ansprechpartner bin.

Sollte ich es - ausnahmsweise - einmal nicht sein, dürfen Sie von mir bereits bei der ersten Kontaktaufnahme einen unmissverständlichen entsprechenden Hinweis erwarten, der Sie dann in die Lage versetzt, sich ggf. kurzfristig anderweitig zu orientieren.

Anfahrt - Husum

Anschrift:

Nordbahnhofstr. 42
25813 Husum

Route zur Rechtsanwaltskanzlei in Husum in Google Maps

Telefon: +49 4841 939 83 13
Fax: +49 4841 939 83 31

Öffnungszeiten:

Di – Do: 10:00 – 12:00
Di & Do: 14:00 – 16:00
Sowie Termine nach Vereinbarung.

Kontakt - Rechtsanwalt Paradowski

Sie können mich gerne vorab telefonisch kontaktieren. Das E-Mail-Formular ist nur für eine informelle Anfrage gedacht. Hierüber können keine rechtsverbindlichen Informationen ausgetauscht und Beratungen erteilt werden.
In solchen Fällen melden Sie Sich bitte telefonisch und vereinbaren einen Besprechungstermin, zu welchem Sie dann bitte auch alle Ihre Problematik betreffenden Unterlagen in meine Rechtsanwaltskanzlei in Husum mitbringen.
Telefon: +49 4841 939 83 13
Fax: +49 4841 939 83 31
E-Mail: info

Juristische Informationen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Mandanteninformationen. Wenn Sie recherchieren oder ältere Ausgaben betrachten möchten, können Sie hier unser Archiv aufrufen.

Zum Thema Arbeitsrecht

  • Abfindung nach Jobverlust: Kein zusätzlicher Schonbetrag für Begleichung von Außenständen
  • Arbeitsvertrag mit Ligaklausel: Vereinsstempel als Ersatz für zweite Unterschrift erfüllt Schriftform nicht
  • Mutterschutz und Kündigungsverbot: Der gesetzliche Schutz gilt nur bei Einhaltung der terminlich korrekten Reihenfolge
  • Ohne Betriebsratsbeschluss: Einzelne Betriebsratsmitglieder dürfen personalisierte E-Mail-Adressen einfordern
  • Rechtlich unwirksam: Kein Verzicht auf Urlaub durch gerichtlichen Vergleich

Zum Thema Erbrecht

  • Fehlendes Nachlassverzeichnis: Erbe muss trotz nachlässigem Notar Zwangsgeld selbst zahlen
  • Gläubiger ausreichend geschützt: Keine Inventarfrist bei bereits eingereichtem Nachlassverzeichnis
  • Hoffolgezeugnis gemäß Höfeordnung: Verpachtung bedeutet nicht automatisch Ende von landwirtschaftlichem Betrieb
  • Vater muss zahlen: Angemessenheit von Bestattungskosten eines Teenagers auch von emotionalen Faktoren abhängig
  • Verweigerte Auskunftserteilung: Wertermittlung kann nicht durch Pflichtteilsberechtigten ersetzt werden

Zum Thema Familienrecht

  • "Mussbeteiligte": Wer Pflichten auferlegt bekommt, muss am Umgangsverfahren beteiligt werden
  • Elternunterhalt: Sozialhilfeträger erstreitet vor dem BGH Rückzahlung von Pflegekosten
  • Gütertrennung: Zugewinnausschluss in Unternehmerehe ist möglich
  • Prozesskostenhilfe: Kein Vaterschaftsfeststellungsverfahren ohne Anwalt
  • Umgangsrecht: Sachverständige haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Zum Thema Mietrecht

  • Als Garnihotel geplant: Vermieterin darf fristlose Kündigung nach ungenehmigter Flüchtlingsunterbringung aussprechen
  • Belegeinsicht statt Kopieversand: Entfernung zwischen früherer Mietwohnung und Vermieter entscheidet - nicht neuer Wohnort
  • Kabelanschluss trotz Kosten: Wohnungseigentümergemeinschaft darf Sammelvertrag abschließen
  • Nicht schwerwiegend genug: Verweigerung von Wohnungsbesichtigung reicht nicht für eine Kündigung
  • Schallemissionen in WEG? Rein gemutmaßte Folgen können Einbau von Klimaanlage nicht verhindern

Zum Thema Verkehrsrecht

  • Anscheinsbeweis entkräftet: Nicht jeder Auffahrunfall ist allein dem Hintermann anzulasten
  • Eingeschränkte Individualmobilität: Verbot für erlaubnisfreie Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt auf Mofa und Weigerung zur MPU
  • Gesamtumstände zählen: Gutgläubiger Erwerb eines Pkw in Betrugsfällen
  • Gesteigerte Sorgfaltspflicht: Alleinhaftung nach fahrlässigem Anfahren aus Busspur
  • Parklückenunfall: Haftungsverteilung nach Kollision zwischen Wendendem und Rückwärtsfahrendem

Zum Thema Sonstiges

  • Haft und Schadensersatz: Kein Verjährungsschutz bei vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen
  • Kein Schmerzensgeld: Auf Friedhöfen muss mit Unebenheiten und kleinen Stolperfallen gerechnet werden
  • Ungültige AGB-Klausel: Trotz "Fund" und Rückgabe von 600.000 EUR geht Entrümpelungsfirma leer aus
  • Unsichere Anlage empfohlen: Bank vermittelt Kundin falschen Eindruck zur Verlässlichkeit von Immobilienfonds
  • Wer zahlt die Tür? Wer die Polizei in die eigene Wohnung ruft und dann nicht öffnet, haftet mit