Über mich

Jürgen Paradowski, Rechtsanwalt in Greven
Jürgen Paradowski
Darf ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist Jürgen Paradowski. In Mönchengladbach am Niederrhein geboren, im Ruhrgebiet aufgewachsen und dort bis zum Abitur gelebt, hat es mich danach an die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) Münster verschlagen, an der ich mich zum Volljuristen habe ausbilden lassen.
Seither ist das Münsterland meine Heimat geworden, wo ich inzwischen auf mehr als 30 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt zurückblicke.
In diesem Zeitraum habe ich in meiner Kanzlei in Greven in vielfältiger Weise einer großen Anzahl gewerblicher wie privater Mandatschaft rechtlich zur Seite gestanden, ohne die Menschen und ihre Schicksale sowie persönlichen Befindlichkeiten hinter der jeweiligen Rechtsproblematik zu vernachlässigen.

In einer immer hektischer werdenden Zeit nehme ich mir genau diese, um genau hinzuhören, zu hinterfragen, zu analysieren und mit meiner Mandantschaft die richtigen Strategien zu entwickeln, um dem Recht nach Möglichkeit zum Erfolg zu verhelfen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Sollten Sie das Sie betreffende rechtliche Problem nicht einer der vorstehenden Rubriken zuordnen können, ist dies kein Grund zur Verzweiflung. Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch auf anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Dienst- und Werkvertrags- sowie dem Kaufrecht, um nur einige zu nennen.

Scheuen Sie Sich nicht, nachzufragen, ob ich für Ihr Problem der richtige Ansprechpartner bin.

Sollte ich es - ausnahmsweise - einmal nicht sein, dürfen Sie von mir bereits bei der ersten Kontaktaufnahme einen unmissverständlichen entsprechenden Hinweis erwarten, der Sie dann in die Lage versetzt, sich ggf. kurzfristig anderweitig zu orientieren.

Anfahrt - Greven

Anschrift:

Grabenstr. 21
48268 Greven

Route zur Rechtsanwaltskanzlei in Greven in Google Maps

Telefon: +49 2571 9313 - 0
Fax: +49 2571 9313 - 33

Öffnungszeiten:

Di-Do: 09:00 – 12:30
Mo, Di & Do: 14:00 – 17:30

Kontakt - Rechtsanwalt Paradowski

Sie können mich gerne vorab telefonisch kontaktieren. Das E-Mail-Formular ist nur für eine informelle Anfrage gedacht. Hierüber können keine rechtsverbindlichen Informationen ausgetauscht und Beratungen erteilt werden.
In solchen Fällen melden Sie Sich bitte telefonisch und vereinbaren einen Besprechungstermin, zu welchem Sie dann bitte auch alle Ihre Problematik betreffenden Unterlagen in meine Rechtsanwaltskanzlei in Greven mitbringen.
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E-Mail: info

Juristische Informationen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Mandanteninformationen. Wenn Sie recherchieren oder ältere Ausgaben betrachten möchten, können Sie hier unser Archiv aufrufen.

Zum Thema Arbeitsrecht

  • Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung: Eine Kündigungsrücknahme ist in den seltensten Fällen durchsetzbar
  • Folgen der Freistellung: Wer Mitarbeitern vertragsmäßige Beschäftigung verweigert, muss sie zur Konkurrenz ziehen lassen
  • Folgenreiches "Späßchen": Entblößte Genitalien und angedeutetes Ins-Auto-Pinkeln führen auch auf dem Bau zur Kündigung
  • Verstoß gegen AGG: Stellenabsage wegen Bevorzugung "flinker Frauenhände" wird teuer
  • Widersprüchlicher Arbeitgeber: Wer fristlos kündigt, darf nicht gleichzeitig eine Weiterbeschäftigung anbieten

Zum Thema Erbrecht

  • Ehegüterrecht schlägt Erbrecht: Errungenschaftsgemeinschaft nach kubanischem Recht mindert Ehegattenerbquote
  • Erstattung überzahlter Renten: Zulassen eines banküblichen Zahlungsgeschäfts ist nicht immer eine vorwerfbar unterlassene Handlung
  • Europäisches Nachlasszeugnis: Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter sind antragsberechtigt
  • Gekündigte Lebensversicherung: Vorsicht vor gleichzeitigem Widerruf der Bezugsberechtigung auf den Todesfall
  • Testament aus losen Seiten: Inhaltlicher Zusammenhang und das Gesamtbild eines Ganzen sind entscheidend

Zum Thema Familienrecht

  • Anwalt irrt gewaltig: Beschwerde statt Einspruch gegen Versäumnisbeschluss eingelegt
  • Bis Juni 2024: Bundesverfassungsgericht verlangt vom Gesetzgeber, das Verbot der Kinderehe nachzubessern
  • Familienrecht ist kein Strafrecht: Kindesentführung im Inland bleibt ohne Folgen
  • Keine eindeutige Regelung: Kein Ordnungsgeld gegen Mutter, die sich der unklaren Umgangsvereinbarung widersetzte
  • Trotz Verwendungszweck "Darlehen": Zuwendung unter künftigen Eheleuten muss nur hälftig zurückgezahlt werden

Zum Thema Mietrecht

  • Beschlusszwang: Ohne Absprachen sind auch in einer Zweiparteien-WEG bauliche Veränderungen unzulässig
  • Neues zum Jahrhunderthochwasser: Klauseln mit unangemessener Benachteiligung sind unwirksam
  • Ungeschickte Verwalterwahl: Eigentümerversammlung sollte an möglichst neutralen Orten stattfinden
  • Verbotene Eigenmacht: Gewaltsamer Zutritt des Vermieters zieht Schadensersatzforderungen nach sich
  • Wohnungseigentümergemeinschaft: Teil der Erhaltungsrücklage darf in eine Liquiditätsrücklage umgewidmet werden

Zum Thema Verkehrsrecht

  • Amtsgerichtsurteil erhält Sachrüge: Geschwindigkeitsmessung durch nachfahrendes Polizeimotorrad in Schräglage braucht Fixpunke
  • Fehlfunktion der Parkplatzschranke: Wer als Betreiber nicht regelmäßig eine Wartung veranlasst, haftet voll
  • Kein gutgläubiger Erwerb: Wer beim Kauf eines Luxuswagens deutliche Unstimmigkeiten ignoriert, bezahlt einen hohen Preis
  • Uneinsichtiger Wiederholungstäter: Rechtmäßige Sicherstellung eines Motorrads bei Gefahr der Teilnahme an Straßenrennen
  • Würde Kapazitäten sprengen: Straßenbaubehörde trifft nach Verfüllen von Frostschäden keine engmaschige Kontrollpflicht

Zum Thema Sonstiges

  • Ausnahmevorschrift für Rücktritt: Bei Reisebuchung bereits bekannte Pandemie ist kein "außergewöhnlicher Umstand" mehr
  • Keine Corona-Tests erforderlich: Preisminderung, weil der Gastwirt die Hochzeit erheblich störte
  • Negativzinsen: Verwahrentgelte für Einlagen auf Girokonten sind rechtmäßig
  • Sperrung des Facebookkontos: Eilverfahren verhindert Kontolöschung, beschleunigt aber nicht die Freischaltung
  • Vertraglich geschuldete Leistung: BGH bejaht Ersatzanspruch von Bonusmeilen bei Reiserücktrittskostenversicherung