Über mich

Jürgen Paradowski, Rechtsanwalt in Husum
Jürgen Paradowski
Darf ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist Jürgen Paradowski. In Mönchengladbach am Niederrhein geboren, im Ruhrgebiet aufgewachsen und dort bis zum Abitur gelebt, hat es mich danach an die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) Münster (jetzt nur noch: Westfälische Universität Münster) verschlagen, an der ich mich zum Volljuristen habe ausbilden lassen.
Danach ist für über 30 Jahre das Münsterland meine private und berufliche Heimat gewesen.
In diesem Zeitraum habe ich in meiner Kanzlei in Greven in vielfältiger Weise einer großen Anzahl gewerblicher wie privater Mandatschaft rechtlich zur Seite gestanden, ohne die Menschen und ihre Schicksale sowie persönlichen Befindlichkeiten hinter der jeweiligen Rechtsproblematik zu vernachlässigen.
Nun hat es mich allerdings wegen der drei großen L (Liebe, Land und Leute) nach Nordfriesland gezogen. In Husum werde ich jetzt meine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt fortsetzen, weiterhin in dem Bestreben und mit dem Ziel, meiner Mandantschaft bei der Bearbeitung und Bewältigung ihrer Rechtsprobleme juristisch wie zwischenmenschlich eine verlässliche Stütze zu sein.

In einer immer hektischer werdenden Zeit nehme ich mir genau diese, um genau hinzuhören, zu hinterfragen, zu analysieren und mit meiner Mandantschaft die richtigen Strategien zu entwickeln, um dem Recht nach Möglichkeit zum Erfolg zu verhelfen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Sollten Sie das Sie betreffende rechtliche Problem nicht einer der vorstehenden Rubriken zuordnen können, ist dies kein Grund zur Verzweiflung. Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch auf anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Dienst- und Werkvertrags- sowie dem Kaufrecht, um nur einige zu nennen.

Scheuen Sie Sich nicht, nachzufragen, ob ich für Ihr Problem der richtige Ansprechpartner bin.

Sollte ich es - ausnahmsweise - einmal nicht sein, dürfen Sie von mir bereits bei der ersten Kontaktaufnahme einen unmissverständlichen entsprechenden Hinweis erwarten, der Sie dann in die Lage versetzt, sich ggf. kurzfristig anderweitig zu orientieren.

Anfahrt - Husum

Anschrift:

Nordbahnhofstr. 42
25813 Husum

Route zur Rechtsanwaltskanzlei in Husum in Google Maps

Telefon: +49 4841 939 83 13
Fax: +49 4841 939 83 31

Öffnungszeiten:

Di – Do: 10:00 – 12:00
Di & Do: 14:00 – 16:00
Sowie Termine nach Vereinbarung.

Kontakt - Rechtsanwalt Paradowski

Sie können mich gerne vorab telefonisch kontaktieren. Das E-Mail-Formular ist nur für eine informelle Anfrage gedacht. Hierüber können keine rechtsverbindlichen Informationen ausgetauscht und Beratungen erteilt werden.
In solchen Fällen melden Sie Sich bitte telefonisch und vereinbaren einen Besprechungstermin, zu welchem Sie dann bitte auch alle Ihre Problematik betreffenden Unterlagen in meine Rechtsanwaltskanzlei in Husum mitbringen.
Telefon: +49 4841 939 83 13
Fax: +49 4841 939 83 31
E-Mail: info

Juristische Informationen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Mandanteninformationen. Wenn Sie recherchieren oder ältere Ausgaben betrachten möchten, können Sie hier unser Archiv aufrufen.

Zum Thema Arbeitsrecht

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Forderung "erster Führungserfahrungen" nicht diskriminierend
  • Altersfreizeit von Teilzeitbeschäftigten: Nur sachliche Gründe können unterschiedliche Behandlung rechtfertigen
  • BAG zu Datenmissbrauch: Subjektiv empfundener Kontrollverlust rechtfertigt noch keinen Ersatzanspruch von Arbeitnehmern
  • Freizeitausgleich unmöglich: Finanzielle Entschädigung für Bereitschaftsdienste bei der Feuerwehr
  • Nur befriedigendes Zeugnis: Arbeitnehmer trifft Darlegungs- und Beweislast für überdurchschnittliche Beurteilung

Zum Thema Erbrecht

  • Entlassungs- oder Fortführungsinteresse? Entlassung eines Testamentsvollstreckers sollte nur aus wichtigem Grund erfolgen
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Keine Bindung des Eigentümers an Verpflichtungen des Nießbrauchsberechtigten
  • Nachlasszeugnis verweigert: Keine familiengerichtliche Genehmigung für Ausschlagung eines werthaltigen Nachlasses nötig
  • Nachweis der Amtsannahme: Formerfordernisse für Verfügungsberechtigung einer Testamentsvollstreckerin
  • Testierfreiheit vor Eheschließungsfreiheit: Erblasser droht Sohn bei Heirat der Lebensgefährtin mit Enterbung

Zum Thema Familienrecht

  • Angreifbarer Sorgerechtsbeschluss: Keine Sorgerechtsentscheidung ohne negative Kindeswohlprüfung
  • Bestimmtheitsgebot: Beschwerdeanträge müssen klar bestimmt sein
  • Ersatz für Zugewinnausgleich: Riskantes Vorgehen einer Anwältin kommt diese teuer zu stehen
  • Flexibilität fürs Kindeswohl: Selbständige müssen zur Unterhaltssicherung nicht unbedingt ins Angestelltenverhältnis wechseln
  • Gewaltschutz: WhatsApp-Statusmeldung ist noch keine Kontaktaufnahme

Zum Thema Mietrecht

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Vermieterin von mehr als 50 Wohnungen muss Zustimmung zum Bau einer Rampe erteilen
  • Begrenzung der Miethöhe: Welche Auskunftspflichten der Vermieter wirklich hat
  • Keine unzumutbare Belastung: Zwei 90 Jahre alte Eichen dürfen weiterhin kostenlos Laub in den nachbarlichen Pool abwerfen
  • Räumungsanspruch bei Gewerbe: Neumieter ohne vertragliche Ansprüche gegenüber Altmieter
  • Verwertungskündigung: Unzumutbarkeit von anhaltendem Mietverhältnis während Umbaus muss nachgewiesen werden

Zum Thema Verkehrsrecht

  • 1 PS gegen Motorrad: Halterin haftet voll für Verletzungen einer Motorradfahrerin durch ausschlagendes Pferd
  • Folgenreiche Feldarbeiten: Auch wenig befahrene Straße muss bei starker Verunreinigung gesäubert werden
  • Haftung nach Steinschlag: Verschuldensunabhängige Regelung in Mietwagen-AGB führt zu Unwirksamkeit der Klausel
  • Unangeschnallt = Mitschuld? Verursachungs- und Verschuldensbeitrag tritt bei schwerwiegendem Verstoß gegen StVO zurück
  • Zwischenzeitliche Gesetzesänderung: Neue THC-Grenzwerte bei Autofahrten unter Cannabiseinfluss

Zum Thema Sonstiges

  • Kein Schadensersatz: Nahegelegener Windpark stellt keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Eigentums dar
  • Schmerzensgeld für Fußballer: Keine Strafe vom Schiedsrichter ist Anhaltspunkt für nicht grob von der Norm abweichendes Foul
  • Streamingdienst gehackt: Spitznamenangabe und ausgebliebener Vermögensschaden schmälern Anspruch
  • Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt: Wer zu spät kommt, den bestraft der Anwaltsgerichtshof
  • Überstehende Gehwegplatte: Gesamtumstände entscheiden über Zustandsbewertung bei Niveauunterschied von 2,5 cm