Über mich

Jürgen Paradowski, Rechtsanwalt in Husum
Jürgen Paradowski
Darf ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist Jürgen Paradowski. In Mönchengladbach am Niederrhein geboren, im Ruhrgebiet aufgewachsen und dort bis zum Abitur gelebt, hat es mich danach an die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) Münster (jetzt nur noch: Westfälische Universität Münster) verschlagen, an der ich mich zum Volljuristen habe ausbilden lassen.
Danach ist für über 30 Jahre das Münsterland meine private und berufliche Heimat gewesen.
In diesem Zeitraum habe ich in meiner Kanzlei in Greven in vielfältiger Weise einer großen Anzahl gewerblicher wie privater Mandatschaft rechtlich zur Seite gestanden, ohne die Menschen und ihre Schicksale sowie persönlichen Befindlichkeiten hinter der jeweiligen Rechtsproblematik zu vernachlässigen.
Nun hat es mich allerdings wegen der drei großen L (Liebe, Land und Leute) nach Nordfriesland gezogen. In Husum werde ich jetzt meine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt fortsetzen, weiterhin in dem Bestreben und mit dem Ziel, meiner Mandantschaft bei der Bearbeitung und Bewältigung ihrer Rechtsprobleme juristisch wie zwischenmenschlich eine verlässliche Stütze zu sein.

In einer immer hektischer werdenden Zeit nehme ich mir genau diese, um genau hinzuhören, zu hinterfragen, zu analysieren und mit meiner Mandantschaft die richtigen Strategien zu entwickeln, um dem Recht nach Möglichkeit zum Erfolg zu verhelfen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Sollten Sie das Sie betreffende rechtliche Problem nicht einer der vorstehenden Rubriken zuordnen können, ist dies kein Grund zur Verzweiflung. Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch auf anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Dienst- und Werkvertrags- sowie dem Kaufrecht, um nur einige zu nennen.

Scheuen Sie Sich nicht, nachzufragen, ob ich für Ihr Problem der richtige Ansprechpartner bin.

Sollte ich es - ausnahmsweise - einmal nicht sein, dürfen Sie von mir bereits bei der ersten Kontaktaufnahme einen unmissverständlichen entsprechenden Hinweis erwarten, der Sie dann in die Lage versetzt, sich ggf. kurzfristig anderweitig zu orientieren.

Anfahrt - Husum

Anschrift:

Nordbahnhofstr. 42
25813 Husum

Route zur Rechtsanwaltskanzlei in Husum in Google Maps

Telefon: +49 4841 939 83 13
Fax: +49 4841 939 83 31

Öffnungszeiten:

Di – Do: 10:00 – 12:00
Di & Do: 14:00 – 16:00
Sowie Termine nach Vereinbarung.

Kontakt - Rechtsanwalt Paradowski

Sie können mich gerne vorab telefonisch kontaktieren. Das E-Mail-Formular ist nur für eine informelle Anfrage gedacht. Hierüber können keine rechtsverbindlichen Informationen ausgetauscht und Beratungen erteilt werden.
In solchen Fällen melden Sie Sich bitte telefonisch und vereinbaren einen Besprechungstermin, zu welchem Sie dann bitte auch alle Ihre Problematik betreffenden Unterlagen in meine Rechtsanwaltskanzlei in Husum mitbringen.
Telefon: +49 4841 939 83 13
Fax: +49 4841 939 83 31
E-Mail: info

Juristische Informationen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Mandanteninformationen. Wenn Sie recherchieren oder ältere Ausgaben betrachten möchten, können Sie hier unser Archiv aufrufen.

Zum Thema Arbeitsrecht

  • Fehler bei Betriebsratswahl: Wahlausschreiben muss auch abwesenden Arbeitnehmern zugänglich gemacht werden
  • Größe des Betriebsratsbüros: Freigestellten Betriebsratsmitgliedern stehen acht Quadratmeter zu
  • Pflichtverletzung durch Betriebsratsvorsitzenden? Reine Verdachtsmomente reichen nicht für Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung
  • Unwirksame Kündigung: Vorerst ist der Ersatz von Fahrtkosten zu einer anderen Arbeitsstätte abgelehnt
  • Wissenschaftliche Redlichkeit: Bewiesene Plagiatsvorwürfe berühren Kernbereich von Professorenpflichten und führen zur Kündigung

Zum Thema Erbrecht

  • Erbeinsetzung oder Vermächtnis: Entscheidung erst durch notwendige Feststellung zu Wertverhältnissen möglich
  • Ererbtes Ausschlagungsrecht: BGH bestätigt rechtmäßige Erbschaftsausschlagung durch den Fiskus
  • Internationales Testamentsvollstreckerzeugnis: Ohne ausdrückliche Rechtswahl gilt Gesamtrechtsnachfolge des letzten gewöhnlichen Aufenthaltstaats
  • Masseverbindlichkeiten statt Insolvenzforderungen: Über die Verjährung von Ansprüchen in der Nachlassinsolvenz
  • Mitglied einer Erbengemeinschaft: Ohne erhebliche Einwendungen ist die Heranziehung zu öffentlichen Kostenbeiträgen rechtens

Zum Thema Familienrecht

  • Haager Kindesentführungsabkommen: Über die Rückführung eines Kleinkinds in Krisengebiete
  • Kein Beschluss nach Aktenlage: Kinder müssen vom Familienrichter angehört werden
  • Klageweg vereinfacht: BGH ändert seine Rechtsprechung zum Kindesunterhalt im Wechselmodell
  • Sorgerechtsentzug keine Lösung: Wenn Kinder den Kontakt zu einem Elternteil verweigern
  • Statistik des Bundesfamilienministeriums: Familienreport zeigt Lebenslagen von Familien auf

Zum Thema Mietrecht

  • BGH konkretisiert Anforderungen: Prüfung auf nicht zu rechtfertigende Härte bei Suizidgefahr nach Wohnungskündigung
  • Eigenbedarf für Teilgewerbe: Begründeter beachtenswerter Nachteil reicht vermieterseitig aus
  • Feuchte Wohnung: Nicht erst Schimmel berechtigt zur Mietkürzung
  • Störung des Hausfriedens: Auf das Überschütten des Vermieters mit Wasser folgt die fristlose Kündigung
  • Vermieter widerspricht Kündigung: Nutzungsentschädigung für Weiterbenutzung der Mietsache nur bei Rücknahmewillen

Zum Thema Verkehrsrecht

  • Anspruchskürzung möglich: Auch 2021 gehört Schutzkleidung nicht zum allgemeinen Verkehrsbewusstsein von Bikern
  • Beweis des ersten Anscheins: Erfahrungswerte gehen grundsätzlich vom Alleinverschulden des Auffahrenden aus
  • Fußgänger auf Radweg: Keine Prozesskostenhilfe bei aussichtsloser Rechtsverteidigung nach selbstverschuldeten Unfall
  • Kein Strafklageverbrauch: Keine innere Verknüpfung von zeitgleichem Fahren ohne TÜV und ohne Fahrerlaubnis
  • Wissenschaftliche Empfehlung: Gericht setzt THC-Grenzwert beim Führen eines Kfz auf 3,5 ng/ml THC fest

Zum Thema Sonstiges

  • "Vorverlegt = annulliert": Bereits eine Vorverlegung eines Flugs von nur einer Stunde kann Entschädigungsansprüche auslösen
  • Flugverspätung durch Gepäckverladung: Personalmangel kann außergewöhnlichen Umstand darstellen - muss aber nicht
  • Fünffach verklickt? Erfordert ein Reisestorno mehrere Onlineschritte, kann nicht von einem Versehen ausgegangen werden
  • Grenzen der Dispositionsmaxime: Verstoßen beide Parteien gegen das Schwarzarbeitsgesetz, sind alle wechselseitigen Ansprüche nichtig
  • Widerruf des Coachingvertrags: Bis zur tatsächlichen Unternehmensgründung hat ein Kunde die Rechte von Endverbrauchern